Der Mindestlohn beschreibt das kleinste mögliche Gehalt pro Stunde. Im Elektrohandwerk beispielsweise liegt dieser bei 8,82 € (Ost), 9,90 € (West). In Deutschland ist im Grundgesetz die Tarifautonomie vorgeschrieben, sodass die Regelung der Löhne die Tarifparteien (meist Arbeitgeber und Arbeitnehmer) frei gestalten können. Die einzige Einschränkung besteht darin, dass sittenwidrige Löhne verboten sind. Löhne sind sittenwidrig, wenn sie mindestens ein drittel unterhalb des üblich gezahlten Tariflohns, in einer Region sind.
Innerhalb der Wirtschaftswissenschaft ist man sich noch nicht komplett klar welche Auswirkungen Mindestlöhne auf die Arbeitsmarktentwicklung und Wirtschaft haben. Einige sagen, dass Mindestlöhne Arbeitsplätze vernichten, weil zu hohe Lohnkosten entstehen könnten. Wirkliche Beweise für diese Theorie gibt es jedoch nicht. Aufgrund dieser Befürchtungen vereinbarten Union und FDP im Koalitionsvertrag von 2009, keinen allgemeinen Mindestlohn in Deutschland einzuführen.
Die SPD fordert jedoch einen Mindestlohn, auf Grund der Lohngerechtigkeit. Der Mindestlohn soll so gewählt sein, dass es Vollzeitbeschäftigten das Existenzminimum garantiert. Die Linke fordert stattdessen einen gesetzlichen Mindestlohn, der mit Lebenshaltungskosten mit wächst. Die Grünen wollen eine Mindestlohnkommission schaffen, in der Vertreter von Gewerkschaften, Arbeitgeberverbänden und Wissenschaft sitzen sollen.
Letztendlich sind Mindestlöhne vor allem ein Thema der Menschenrechte. Jeder Mensch sollte in der Lage sein genug zu verdienen, um seinen Lebensunterhalt bestreiten zu können. Wenn dies nicht möglich ist, dann ist die Menschenwürde desjenigen verletzt. Außerdem sind Mindestlöhne vor allem ein Mittel um unsere immer weiter auseinander driftende Gesellschaft zusammenzuhalten. Zu extreme Lohnunterschiede führen zu gesellschaftlichen Spannungen. Mit Mindestlöhnen kann man dem gut vorbeugen.