Wochenmärkte sind in Deutschland sehr beliebt. Entsprechend hoch ist auch die Anzahl der Märkte, die es in Chemnitz und der näheren Umgebung gibt. An den Marktständen werden nicht nur frische Lebensmittel wie Gemüse, Fisch oder Fleisch angeboten. Mittlerweile handelt es sich dabei um kleine Einkaufsplätze, an denen auch Kleidung, Schuhe und Haushaltswaren gekauft werden können. Das Angebot wird zumeist auch noch durch Blumenhändler und Imbissstände abgerundet. Doch was ist genau dafür erforderlich, um selbst einen Marktstand zu betreiben? Im Wesentlichen gibt es dafür drei Voraussetzungen.
Voraussetzung 1: Den passenden Markt finden
Wer den richtigen Markt für sich und seine Produkte finden möchte, sollte sich zunächst einmal umhören und im Internet recherchieren, welche Märkte es in der näheren Umgebung gibt. Die Qualität dieser Märkte lässt sich am besten durch einen persönlichen Besuch herausfinden. Die zwei wichtigsten Aspekte dabei sind die Frequenz und die Atmosphäre. Um gute Umsätze zu machen, ist nicht nur viel, sondern vor allem auch die richtige Kundschaft für die eigenen Produkte erforderlich.
Eine wesentliche Rolle spielt dabei auch das Wetter. Indoor-Märkte haben den Vorteil, dass sie ganzjährig betrieben werden. Auch Wind, Regen und Kälte ist dabei kein großes Problem. Outdoor-Märkte bieten hingegen ein wenig mehr Flair und die Anwesenheit fokussiert sich auf wenige Termine im Jahr. Stammkunden erwarten gute Händler dann schon oft sehnsüchtig vor Ort.
Voraussetzung 2: Die erforderlichen Genehmigungen einholen
Nachdem ein geeigneter Standort gefunden wurde, gilt es, die erforderlichen Genehmigungen für den Geschäftsbetrieb einzuholen. Die wichtigste formale Voraussetzung dafür ist eine sogenannte Reisegewerbekarte. Für den Betrieb von mobilen Verkaufsständen gibt es je nach Region unterschiedliche bürokratische Hürden. Deshalb ist es ratsam, zunächst einmal beim zuständigen Bezirksamt vorstellig zu werden und sich hier über die entsprechenden Vorgaben zu informieren.
Wer Lebensmittel auf seinem Marktstand verkaufen möchte, muss dabei jedenfalls auch die Vorschriften im Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz sowie die Lebensmittelhygieneverordnung beachten. Darüber hinaus macht es bei den Genehmigungen einen entscheidenden Unterschied, ob es sich um einen Verkauf auf einem festgesetzten Markt, einem Verkauf auf öffentlichen Wegen oder um den Verkauf auf einem privaten Platz handelt. Wer beispielsweise auf festgesetzten Märkten alkoholfreie Getränke und Speisen verkaufen möchte, benötigt dafür lediglich ein Umsatzsteuerheft sowie eine Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz des zuständigen Bezirksamts.
Für einen Verkaufsstand auf öffentlichen Wegen ist hingegen eine Sondergenehmigung erforderlich. Diese kann ebenfalls beim Bezirksamt beantragt werden. Wer seinen Verkaufswagen auf einem privaten Gelände wie beispielsweise dem Parkplatz eines Supermarkts platziert, benötigt dafür vor allem die Erlaubnis des Grundstücksbesitzers. Sollte der Verkauf regelmäßig erfolgen, ist darüber hinaus auch noch eine Nutzungsgenehmigung vom Bauamt erforderlich.
Voraussetzung 3: Einen geeigneten Marktstand auftreiben
Ist der richtige Platz gefunden und sind alle Genehmigungen eingeholt, geht es schließlich noch darum, einen geeigneten Marktstand aufzutreiben. Dieser kann entweder fertig gekauft oder selbst konstruiert werden. Bei Marktständen im Freien ist einer der wichtigsten Faktoren ein entsprechender Schutz vor dem Wetter. Die Mindestausstattung besteht aus einem Verkaufstisch, einem Schirm, einem oder mehreren Behältern zur Präsentation des Warensortiments sowie einem Prospekthalter zur Entnahme von Informationsmaterial.
Ein Schirm schützt dabei nur bedingt vor Regen und zu starker Sonneneinstrahlung. Viel besser geeignet sind deswegen geschützte Pavillons. Dabei ist es allerdings wichtig, dass diese gut im Boden verankert werden können. Handelt es sich um eine betonierte Fläche, werden dafür entsprechende Gewichte benötigt, mit denen sich der Pavillon einfach und schnell beschweren lässt. Zum Aufbau von dauerhaften Ständen oder auf Weihnachtsmärkten sind vor allem Hütten aus Holz mit einer offenen Verkaufsfront geeignet.
Für Ware, die gekühlt werden muss, sind darüber hinaus noch Kühlvitrinen und ein Stromanschluss erforderlich. Wer zum ersten Mal an einem Standort verkauft, sollte deshalb schon frühzeitig anreisen, um sich mit den Gegebenheiten vor Ort rechtzeitig vertraut zu machen.