Der Arbeitsplatz ist ein Ort, an dem Menschen jeden Tag viel Zeit verbringen. Hier ist es besonders wichtig, ein gutes Verhältnis zu den Kollegen zu haben, sich wohlzufühlen und nicht unter Druck zu stehen. In vielen Fällen sind einer oder auch mehrere dieser Punkte jedoch leider nicht umsetzbar. Unter anderem kommt es gerade an Arbeitsplätzen häufig zum Mobbing. Aber was sind hier eigentlich die Rechte und Möglichkeiten der Betroffenen?
Wann ist es Mobbing am Arbeitsplatz?
Mobbing ist ein umfassender Begriff mit einer klaren Definition, dennoch müssen auch hier die persönlichen Empfindungen einbezogen werden. In der Definition wird Mobbing als eine systematische Schikane beschrieben, die sich über einen Zeitraum fortsetzt und auf eine Person bezieht. Auch beim Arbeitsrecht wird sich zunehmend mit Mobbing beschäftigt. Die erste rechtliche Definition zum Begriff wurde im Jahr 2001 durch das Landesarbeitsgericht Thüringen festgelegt. Hier hieß es, dass Mobbing unter anderem Anfeindungen und Diffamierungen sowie Schikanen umfasst. Laut den Vorgaben wird durch diese Vorgänge das Persönlichkeitsrecht der betroffenen Person angegriffen, ebenso wie die Gesundheit.
In der Definition wird angegeben, dass es sich um Mobbing handelt, wenn die folgenden Handlungen mit System immer wieder durchgeführt werden:
- Betroffene enthalten nicht alle notwendigen Informationen.
- Sie werden von Terminen mit hoher Wichtigkeit auf der Arbeit ausgeschlossen.
- Es kommt zu Belästigungen auf der Arbeit.
- Beleidigungen werden ausgesprochen.
- Betroffene müssen sinnlose Aufgaben übernehmen.
Was Betroffene tun können
Wer von Mobbing auf der Arbeit betroffen ist, der wird diese Angriffe auch mit in sein Privatleben nehmen. Der Einfluss auf die Gesundheit ist ebenfalls nicht zu unterschätzen. Daher ist es wichtig, über die eigenen Möglichkeiten informiert zu sein und zu reagieren. Es gab bereits zahlreiche arbeitsgerichtliche Verfahren, die zur Thematik geführt wurden. Viele dieser Verfahren wurden zu Gunsten der Betroffenen abgeschlossen.
Arbeitnehmer haben einen Anspruch darauf, dass die Handlungen des Mobbings direkt unterlassen werden. Dafür sollten sie sich direkt an den Vorgesetzten wenden und auch dafür sorgen, dass auf eine mögliche Klage hingewiesen wird. Der Arbeitgeber kann Arbeitnehmer, die Mobbing durchführen, nicht nur abmahnen, sondern auch die Kündigung aussprechen. Zudem besteht die Möglichkeit, strafrechtlich gegen die Vorgänge vorzugehen. Wenn das Mobbing nachweislich und belegbar einen Einfluss auf die Gesundheit der Betroffenen hat, besteht zudem der Anspruch auf Forderungen nach Schmerzensgeld oder auch Schadensersatz.
Vorgehen gegen Mobbing – das ist notwendig
Um Erfolg beim Vorgehen gegen Mobbing zu haben, sollte bereits frühzeitig damit begonnen werden, Beweise zu sammeln. Es kann beispielsweise ein Tagebuch geführt werden. Dabei ist es wichtig, mit dem Datum sowie der Uhrzeit die Handlungen genau zu beschreiben und sich alle Details zu merken. Neben der klaren Beschreibung der Vorgänge ist es zudem wichtig, die eigenen Gefühle festzuhalten. Der Aufwand ist sinnvoll, da diese Beweismittel auch von den Gerichten bei Verhandlungen angenommen werden.
Zudem sollten Betroffene, auch wenn es schwer ist, das Gespräch suchen. Dabei sind Anlaufstellen die Kollegen, Vorgesetzte und auch der Betriebsrat. Allerdings helfen Gespräche nur dann, wenn sich Betroffene auch an eine Vertrauensperson wenden können und Rückhalt erfahren. Es ist nicht notwendig, mit den Mobbern zu sprechen und sich damit in eine schwierige Situation zu begeben. Wenn sich keine Verbesserungen zeigen, sollte ein Rechtsanwalt aufgesucht werden, der auf das Arbeitsrecht spezialisiert ist. Er betrachtet die Situation objektiv und klärt darüber auf, welche rechtlichen Mittel möglich sind.
Auf die eigenen Rechte bestehen
Wichtig ist es, die eigenen Rechte im Blick zu behalten, auch wenn die Situation belastend ist. Der Gesetzgeber steht auf der Seite der Betroffenen und unterstützt diese dabei, Ihr Recht zu bekommen. Ein Fachanwalt ist dabei immer die wichtigste Anlaufstelle, um das korrekte Vorgehen einzuhalten und sich abzusichern.